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Ferienjobs sind versicherungsfrei

© KMK
Ferienzeit ? für viele Arbeitszeit. Gerade in den Ferien bessern Schüler und Studenten mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf oder sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben. Aber fallen auch Sozialabgaben an? Hierzu gibt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg folgende Tipps:

Für einen »echten« Ferienjob, der im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, zahlen Ferienjobber und Arbeitgeber keine Sozialabgaben. Wie hoch Verdienst und wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle.

Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, aber nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, ist ebenfalls sozialversicherungsfrei. Bei diesem sogenannten Minijob zahlt nur der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 30 Prozent des Entgelts. Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Investiert beispielsweise ein 400-Euro-Jobber 19,60 Euro monatlich, kann er den vollen Schutz der Rentenversicherung erwerben.

Nähere Informationen bieten die kostenlosen Broschüren »Tipps für Studenten: Jobben und studieren«, »Minijob ? Midijob: Baustein für die Rente« sowie »Minijob und Rente ? einfach geregelt«. Die Broschüren können kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder über E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) stehen sie ebenfalls als PDF-Download zur Verfügung.

Mehr Informationen zum Thema gibt es auch bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg persönlich in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg unter 0800 100048024 und im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.


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