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Im Januar kommt die Umweltzone

© ADAC
Es geht los. Ab 1. Januar 2009 herrscht in der Umweltzone Karlsruhe innerhalb des Bereiches von Adenauerring, Stuttgarter Straße, Südtangente, Neureuter Straße, Siemensallee und Moltkestraße Plakettenpflicht. In die mit dem Einfahrtverbotsschild „Umweltzone“ gekennzeichneten Straßen darf dann nur, wer eine rote, gelbe oder grüne Plakette an der Windschutzscheibe hat. Ziel ist, die durch den Verkehr bedingten hohen Konzentrationen an Feinstaub und Stickstoffdioxid zu minimieren.

Von Ausnahmen abgesehen, „kostet“ Fahren ohne Plakette 63,50 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, darauf weist die Dienststelle Bürgerservice und Sicherheit (BuS) hin. BuS rät daher, sich rechtzeitig um eine Plakette zu bemühen, die dann auch in Umweltzonen anderer Städte Gültigkeit hat. Plaketten gibt es in den Bürgerbüros (für fünf Euro), sowie bei Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen, Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ und anderen Sachverständigenorganisationen zum Preis zwischen fünf und zehn Euro.

Die roten, gelben und grünen Aufkleber zeigen, zu welcher Schadstoffgruppe gemäß der europäischen Abgasnorm (Euro-Norm) Pkws oder Lkws gehören. Konkret also, wie viele Abgase sie ausstoßen. Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Plakette, dürfen in der Umweltzone also nicht fahren. Ab 2012 gilt das auch für die „roten“ Vehikel (Gruppe 2). Am umweltfreundlichsten sind nach der gelben (Gruppe 3) die Autos und Lastwagen mit grüner Plakette (Gruppe 4). Auf die Plakettenpflicht weisen Plakate an Ständern, in Schaukästen und auf Litfasssäulen, Banner sowie Zeitungsannoncen hin. An Autos „ohne“ klemmen Politessen derzeit Hinweisflyer, bis Ende des Jahres macht BuS so auf die Plakettenpflicht aufmerksam.

Die Verkehrsbeschränkungen gelten ohne zeitliche Begrenzung. Wer sein Auto „liften“ will, um eine bessere „Farbe“ zu bekommen, kann beispielsweise einen Dieselrußfilter oder einen geregelten Katalysator einbauen lassen. Es gilt der Grundsatz „Nachrüstung vor Ausnahme“. Ausgenommen sind bis Ende 2009 Fahrten mit Fahrzeugen, die nicht nachgebessert werden können, wenn sie der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwenigen Gütern, etwa Medikamenten, oder Dienstleistungen wie der Behebung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden dienen. Generell ausgenommen sind selten in Umweltzonen anzutreffende Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- und Umrüstungskosten wie etwa Kräne, Schwerlasttransporter und Zugmaschinen, Oldtimer mit H-Kennzeichen, zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, Krankenwagen und Pkws zum Transport von, per Ausweis nachgewiesen, außergewöhnlich gehbehinderten, hilflosen und blinden Menschen.

Informationen und portofreie Bestellung der Plakette im Internet sind unter www.karlsruhe.de/bus möglich oder direkt im Bürgerbüro, Steinhäuserstraße 22.


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